Hinweise zur Gaugeneralversammlung und Königsproklamation
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
da die Inzidenzwerte derzeit wieder extrem steigen, müssen wir dem auch bei unserer Generalversammlung am 15.09.2021 in Freienried Rechnung tragen.
Hier die aktuell geltenden Regelungen für die Versammlung:
- pro Verein kann nur ein Vertreter dabei sein
- zusätzlich zu den Vereinsvertretern wird das Gauschützenmeisteramt sowie die Referenten und ein Vertreter des Bezirks dabei sein
- amtierende Könige und die potenziellen Nachfolger können nur eine Begleitperson mitbringen
- die Teilnehmer:innen müssen entweder genesen oder geimpft sein. Ein Nachweis ist mitzubringen (digital oder Papier)
- wer weder genesen noch geimpft ist, muss einen negativen Corona-Test vorlegen
(Antigen-Schnelltest max. 24h alt, PCR-Test max. 48h alt) - wer weder geimpft noch genesen ist oder keinen negativen Test vorweisen kann, darf nicht an der Versammlung teilnehmen
- bitte bei Krankheitssymptomen einen Vertreter schicken (3G-Regel gilt auch für diesen)
- im Gebäude muss eine Maske (FFP2) getragen werden, welche am Platz abgenommen werden darf
- vor Ort sind die allgemeingültigen Hygienevorschriften sowie das Hygiene- und Schutzkonzept von Elf und Eins Freienried einzuhalten
Ich bitte euch um Beachtung und Einhaltung dieser Regeln! Vielen Dank!!!
Trotz aller Regeln und Einschränkungen wünsche ich unserer Versammlung einen guten Verlauf und freue mich auf euch!
Noch eine Änderung zu den Tagesordnungspunkten:
Die Königsproklamation wird direkt nach der Begrüßung und dem Totengedenken stattfinden.
Mit bayerischem Schützengruß
Wolfgang Maschenbauer
1. Gauschützenmeister