aktualisierte Informationen zur Corona-Krise
Liebe Schützinnen und Schützen,
nachfolgend findet ihr aktuelle Informationen seitens des BSSB vom 06.05.2020.
Kurz gesagt: die Schießstände müssen weiterhin zu bleiben, Bogenschießen ist unter bestimmten Auflagen erlaubt.
Sobald es was Neues gibt, werden wir euch schnellstmöglich informieren.
Viele Grüße und bleibt gesund!
Informationen von der BSSB-Webseite:
Pandemie: Bayernplan Corona – Einzelsport im Freien wieder möglich
Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, sowie weitere Vertreter der Bayerischen Staatsregierung haben am 5. Mai 2020 den „Bayernplan Corona“ vorgestellt. Dieser Plan nimmt eine schrittweise, bewusst vorsichtige Lockerung der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen vor. Er wandelt die bislang gültige Ausgangsbeschränkung zu einer Kontaktbeschränkung um. Entsprechend erging die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Dies bedeutet für uns Sportschützinnen und Sportschützen:
Unsere Schützenheime bleiben weiterhin gesperrt, unser schießsportlicher Betrieb im Innenraum und unsere Vereinsversammlungen bleiben weiter untersagt. Auch das Schützenstüberl oder das Vereinslokal müssen gegenwärtig leider noch geschlossen bleiben.
Die Ausnahme bildet bis auf Weiteres der kontaktlose Einzelsport im Freien.
Bogensport im Freien – einschließlich 3D-Bogenparcours – und Wurfscheibenschießen sind ab dem 11. Mai 2020 wieder möglich!
Voraussetzungen:
1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen,
2. Einhaltung des Distanzgebotes von 1,5 Metern zwischen zwei Personen,
3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen (inklusive Trainer und Aufsicht!),
4. kontaktfreie Durchführung,
5. keine Nutzung von Umkleidekabinen,
6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
7. keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
11. keine Zuschauer.
Masken sind für die Schießtrainings im Freien nicht vorgeschrieben.
Unsere Kaderathleten können ihren Trainingsbetrieb unter gesonderten Voraussetzungen wiederaufnehmen. Entsprechend wird auch das Bogenschießtraining ausschließlich für Bundes- und Landeskader auf der Olympia-Schießanlage Garching-Hochbrück wiederaufgenommen.
Die Wurfscheibenschießanlage auf der Olympia-Schießanlage in Garching-Hochbrück ist für den öffentlichen Schießbetrieb ab dem 13. Mai 2020 wieder geöffnet. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer BSSB-Homepage.
Wirtschaftliche Existenznöte des Schützenvereins durch die Pandemie – was tun?
Gesamtschaden von über 1,5 Millionen Euro: Die BSSB-Umfrage zum durch die COVID-19-Pandemie entstandenen, finanziellen Schaden für unsere Mitgliedsvereine wird laufend ausgewertet. Aktuell zeichnet sich ein gemeldeter Gesamtschaden von über 1,5 Millionen Euro ab. Für manche Vereine ist der wirtschaftliche Schaden existenzbedrohend. Was unternimmt der BSSB? Der BSSB setzt sich angesichts der immensen, finanziellen Schäden für eine möglichst weitgehende, staatliche Unterstützung unserer Schützenvereine ein.
Verdoppelung der Vereinspauschale – richtiger, wichtiger, erster Schritt: Der Beschluss des bayerischen Ministerrats, die Vereinspauschale auf Vorschlag des bayerischen Innen- und Sportministers Joachim Herrmann, MdL, in diesem Jahr auf 40 Millionen Euro zu verdoppeln, ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Alle Vereine, die zum 4. März die Vereinspauschale beantragt haben, bekommen automatisch den doppelten Förderbetrag ausbezahlt.
Corona-Soforthilfeprogramm: Vereine, deren wirtschaftliche Existenz durch die Pandemie gefährdet ist, können die Corona-Soforthilfe beantragen. Der BSSB konnte klären, dass auch Vereine antragsberechtigt sind, die keine Mitarbeiter haben und alle Vereinsbereiche – auch ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb – ehrenamtlich erbringen.
Wichtig ist, dass der antragstellende Verein tatsächlich wirtschaftlich tätig ist und dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Er muss versichern, dass seine wirtschaftliche Existenz gefährdet ist, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten des bayerischen Wirtschaftsministeriums: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ (Link)
Tipp zur Antragsstellung: Da die Schützenvereine in aller Regel keine Beschäftigten haben, geben Sie im Antragsformular bei der Anzahl der Beschäftigten die Zahl 1 ein.
Für die Klärung konkreter Einzelanfragen stehen die örtlich zuständigen Bewilligungsstellen (Bezirksregierung bzw. Stadt München) und die von diesen eigens dafür eingerichteten Hotlines zur Verfügung. Nähere Infos dazu finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Regierung bzw. der Stadt München.
Nachweis des waffenrechtlichen Bedürfnisses
Der Nachweis des waffenrechtlichen Bedürfnisses durch regelmäßige Schießnachweise ist durch die benannten staatlichen Verfügungen auch weiterhin nicht möglich.
Was unternimmt der BSSB? Der BSSB entwickelt in enger Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen Lösungen, um diesbezüglich gegebenenfalls entstehende Härtefälle zu verhindern.
Hinweise “waffenrechtliche Bedürfnisse”:
Aufgrund des allgemein hohen Antragsaufkommens ist derzeit mit einer Wartezeit bis zur Bedürfnisbearbeitung von etwa vier Wochen zu rechnen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab, da jede Nachfrage zusätzlich verzögert. Achten Sie bitte trotz der gegebenen Einschränkungen darauf, dass auch künftig zum Zeitpunkt der Einreichung jedenfalls die Dauer von 12 Monaten sowohl beim Schießnachweis, als auch bei der Mitgliedschaft erfüllt sind.
Die Standsperren können sich zwar nachvollziehbar auf den Umfang der Schießtermine auswirken, begründen aber kein zeitliches ‘Verkürzen‘.
Ebenfalls erreichen uns vereinzelt Anfragen, ob zum Erreichen des Bedürfnisnachweises die ‘letzte fehlende Einheit‘ nach Schlüsselausleihe alleine am Stand abgeleistet werden kann. Unabhängig von den waffenrechtlichen Fragestellungen ist dies allein auf Grundlage der Allgemeinverfügung nicht zulässig. Hiervon raten wir ausdrücklich und eindringlich ab!
BSSB-Geschäftsstelle weiter per Telefon und E-Mail zu erreichen
Trotz der weiterhin gültigen Einschränkungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zu allen Fragen rund um Schießsport und Schützenwesen zur Verfügung!
Die BSSB-Geschäftsstelle ist weiter über Telefon und E-Mail zu erreichen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der BSSB-Homepage.
Um den staatlichen Anordnungen, insbesondere aber dem Gesundheitsschutz unserer Gäste und Mitarbeiter gerecht zu werden, bleibt die Geschäftsstelle des BSSB allerdings bis auf Weiteres für den Parteienverkehr geschlossen.
Olympia-Schießanlage Garching-Hochbrück: Wurfscheibenschießen wird wiederaufgenommen.
Der Schießbetrieb auf der Olympia-Schießanlage bleibt – mit Ausnahme der Kadertrainings – bei allen Raumschießanlagen derzeit bis auf Weiteres eingestellt.
Das 300-Meter-Training am 10. Mai wurde abgesagt.
Die Wurfscheibenschießanlage auf der Olympia-Schießanlage in Garching-Hochbrück ist für den öffentlichen Schießbetrieb ab dem 13. Mai 2020 wieder geöffnet. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer BSSB-Homepage.